Versicherungsfall?

Wasserschaden

Versicherungsfall?

Nachfolgend möchten wir erläutern welche Versicherungs im Schadensfall die Kosten für Sie übernimmt. Dies soll als Orientierung dienen, die genauen Leistungen können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen.

Hausrat

Hier werden Schäden ersetzt, welche an beweglichen Objekten im Haus (z.B. Möbel) entstehen. Diese zahlt insofern ein ,,bestimmungswidriger Austritt” vorliegt. Dies können folgende Ursachen sein:

  • Schaden an einem Trink- oder Abwasserrohr
  • Schäden an Schläuchen von Geschirrspülern, Waschmaschinen, etc.
  • Austritt aus der Heizung, Wärmepumpenheizung, etc.
  • Sprenkleranlage

 

Jedoch sind einige Arten von Wasserschäden nicht in der Hausrat versichert. Dies betrifft vorwiegend Gefahren von außen, welche durch folgende Ursachen auftreten:

  • Planschwasser
  • Rückstau in der Kanalisation
  • Aufsteigendes Grundwasser

Wohngebäude

Ist das Gebäude als solches von einem Wasserschaden betroffen, deckt hier die Wohngebäudeversicherung die Kosten der Reperatur sowie die Wiederherstellungsarbeiten ab. Dies umfasst neben dem Gebäude auch die mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile des Objekts.

Elementarschaden

Haufig sind Naturgewalten nicht in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür ist meist eine Zusatzabsicherung von nöten. Die Elementarversicherung deckt Schäden aus Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck ab. 

Privathaftpflicht

Haben Sie durch einen Wasserschaden fremdes Eigentum beschädigt (z.B. Nachbar), müssen Sie hier Schadensersatz leisten. Hierfür greift Ihre Private Haftpflichtversicherung. Diese ersetzt die fremden Schäden. Die eignene Schäden werden jedoch nur über die oben genannten Versicherungen übernommen.