Blower Door

Leistungen

Blower Door

Ein Blower Door Test ist eine Methode zur Messung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes. Dieser Test wird verwendet, um die Menge an Luft, die durch die Gebäudehülle eindringt oder entweicht, zu messen und zu quantifizieren.

Ein Blower Door besteht aus einem großen Ventilator, der in eine Tür oder ein Fenster des Gebäudes eingebaut wird, sowie einer Reihe von Messgeräten und Sensoren, die verwendet werden, um die Luftdichtigkeit des Gebäudes zu messen.

Während des Tests wird der Ventilator eingeschaltet und lässt Luft aus dem Gebäude entweichen. Die Menge an Luft, die entweicht, wird durch die Sensoren gemessen. Ein Computer berechnet dann die Luftdichtigkeit des Gebäudes basierend auf diesen Messungen.

Ein Blower Door Test ist wichtig, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern, da undichte Gebäudehüllen dazu führen können, dass unnötig viel Wärme entweicht und Energieverschwendung entsteht. Ein Blower Door Test hilft auch bei der Identifizierung von undichten Stellen in der Gebäudehülle, die dann repariert werden können, um die Energieeffizienz zu verbessern und die Kosten für Heiz- und Kühlsysteme zu senken.


Luftdichtigkeit bei Gebäuden zur Überprüfung der Bauqualität

Die BlowerDoor-Messung erfolgt nach DIN EN 13829

Die Luftdichtheit von Gebäuden ist seit DIN 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.07.1998 anerkannte Regel der Bautecknik. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch den ausführenden Bauleiter wird demnach vorausgesetzt. Der Bauherr und/oder Käufer hat bei Neubauobjekten (und auch bei umfangreichen Renovierungsarbeiten) einen Anspruch auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.


Aktuelle gesetzliche Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden:

Grenzwerte für die Messung der Luftdurchlässigkeit n50 mit der Blower-Door-Messung

Nach DIN 4108-7 und EnEV  gilt für

  • Gebäude mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung)

              n50 <= 3,0 h-1

  • Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen)

              n50 < 0 1,5 h-1

Nach den Kriterien des Passivhausinstuts Darmstadt, Dr. Wolfgang Feist gilt

  • für Passivhäuser

              n50 <=0,6 h-1

Durch den sog. “Blower-Door-Test” werden eventuell auftretende Leckagen in der Bauausführung frühzeitig erkannt und behoben. Höchste Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden somit gewährleistet.

Eine luftdichte Gebäudehülle bedeutet:

  • höheren Wohnkomfort
  • besseren Schallschutz
  • weniger Energiekosten

Hier sehen Sie einen kleinen Film, wie eine Luftdichtsheitsprüfung ablaufen kann.

Für neu gebaute Immobilien empfehlen wir Ihnen grundstätzlich eine Luftdichtheitsmessung nach DIN EN 13829. Diese Luftdichtheitsmessung ist für Häuser mit Lüftungsanlagen, Passiv-Häuser und Objekte die mit KfW-Mittel finanziert werden zum Teil Pflicht.

Nutzen Sie Ihr Recht als Bauherr/Käufer oder Mieter und lassen Sie eine Luftdichtheitsprüfung von uns ausführen.

Wir beraten Sie gerne!

Übrigens:
Eine Luftdichtheitsprüfung kann auch nach Baufertigstellung (Bezug) jederzeit noch durchgeführt werden.